Mehrwertsteuer Sätze ab dem 1. Januar 2018 – Anpassung in PROFFIX
Am Sonntag, 24. September 2017, haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018.
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:
Normalsatz | Sondersatz | Reduzierter Satz | |
---|---|---|---|
Aktuelle Steuersätze | 8.0 % | 3.8 % | 2.5 % |
– Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 | -0.4 % | -0.2 % | -0.1 % |
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 | 0.1 % | 0.1 % | 0.1 % |
Neue Steuersätze ab 01.01.2018 | 7.7 % | 3.7 % | 2.5 % |
Wann gelten die neuen MWST-Sätze ?
Wann welcher Mehrwertsteuer-Satz gilt, hängt vom Zeitpunkt der Leistungserbringung ab. So bestimmt also nicht das Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung den zu verwendenden Steuersatz, sondern das Datum der Arbeiten oder Dienstleistungen Sie für Ihren Kunden tätigen.
- Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen Steuersätzen.
- Für Leistungen ab dem 1. Januar 2018 gelten die neuen Steuersätze (siehe Tabelle oben)
Wie passen Sie ihr PROFFIX an die neuen MwSt-Sätze an ?
PROFFIX unsere Business Software für KMUs, hat einen Assistenten zur Anpassung der Steuercodes und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen erhalten. Im nachfolgenden Video können Sie sehen wie das gemacht wird.
Natürlich stehen wir Ihnen gerne für eine Unterstützung zur Verfügung.
Mehr INFOs zur Mehrwertsteuer finden Sie auch bei der Eidg. Steuerverwaltung