Der Unterschied von Lastenheft und Pflichtenheft
Wussten Sie schon….?
Hauptsache ein Heft – der Unterschied von Lastenheft und Pflichtenheft
Eine der am häufigsten verwechselten Begriffe in der Informatik sind die Wörter “Lastenheft” und “Pflichtenheft“. Dieser Artikel soll helfen, diesen Knoten etwas zu entwirren. Kommt Ihnen dieses Szenario bekannt vor? Der Auftraggeber (Kunde) äussert seine Wünsche, hat sich aber noch keine Gedanken zum Gesamtvorhaben gemacht – ist sich also selbst noch nicht sicher was er Schlussendlich genau möchte. In diesem Fall empfiehlt sich dringend ein Lastenheft UND ein Pflichtenheft zu verfassen. Zusammengefasst heisst dies, dass der Auftraggeber im Lastenheft seine Anforderungen an das Projekt stellt und der Auftragnehmer im Pflichtenheft angibt, in wie weit dieses realisierbar ist. Die Praxis hat gezeigt, dass die Grenze zwischen dem Lastenheft und dem Pflichtenheft meist fliessende Übergänge zwischen den beiden Dokumenten beinhaltet. Beachten Sie bitte, dass es sehr wichtig ist, genügend Zeit in die sorgfältige Erstellung eines Pflichtenhefts zu investieren. Eine Effizienzsteigerung wird dabei spürbar, da erstens die komplette Projektdurchführung mit vordefinierten Zielen vorangetrieben- und zweitens am Projektende die Abnahme deutlich einfacher wird. Alles in allem gilt die Aussage für das Lastenheft „Das Lastenheft gehört dem Auftraggeber“ und für das Pflichtenheft „Das Pflichtenheft gehört dem Auftragnehmer“.
Das Lastenheft – oder die Sicht des Auftraggebers
Wie bereits erwähnt, beschreibt der Auftraggeber alle Anforderungen in einem Lastenheft. Dadurch wird der Auftraggeber bereits zum ersten Mal damit konfrontiert, sich umfangreiche Gedanken zum Gesamtvorhaben zu machen. Es entsteht somit ein strukturierter Anforderungskatalog bzw. das sogenannte Lastenheft welches folgende Punkte beinhalten sollte:
- IST-Zustand: worauf das Gesamtvorhaben aufgesetzt wird und welche Voraussetzungen bereits gegeben sind
- SOLL-Zustand: die Beschreibung der Zielsetzungen des Gesamtvorhabens oder was das Produkt nach der Fertigstellung alles beinhalten soll
- Zuständigkeiten und Schnittstellen: die Definition wer im Projekt für welche Bereiche zuständig ist und wo die Zuständigkeiten aufeinander treffen
- Funktionale Anforderungen: was das Produkt funktional beherrschen soll (z.B. Benutzeranmeldung)
- Nicht-funktionale Anforderungen: z.B. die Zuverlässigkeit, Wartbarkeit, Benutzbarkeit usw.
Ferner erleichtert ein Lastenheft dem Auftraggeber, vergleichbare Angebote unterschiedlicher Auftragnehmer einzuholen da er jedem Anbieter die identische Grundlage für ein Angebot vorliegen kann. Werden die Formulierung mündlich festgehalten, können unterschiedliche Dialoge und Ergebnisse entstehen – die Fehlerquote steigt somit. Vielleicht hat ja einer der Anbieter eine andere Frage gestellt, vielleicht wurden aber auch verschiedene Antworten an die einzelnen Anbieter geliefert. Durch eine schriftliche Formulierung im Lastenheft bleibt die gesamte Informationsgrundlage immer die gleiche.
Das Pflichtenheft – oder die Sicht des Auftragnehmers
Dank dem Lastenheft ist es dem Auftragnehmer möglich, ein Pflichtenheft zu erstellen. Das Pflichtenheft soll möglichst gut und detailliert ausformuliert sein – es soll beschreiben, wie und womit der Auftragnehmer das Gesamtvorhaben umsetzen wird. Auch stellt es – meistens in Kombination mit einer Offerte – die vertragliche Grundlage der zu erfüllenden Leistungen dar. Daher ist es ein Muss, sämtliche Ziele und Nicht-Ziele bis ins Detail zu definieren bzw. zu formulieren. Nur durch eine gute Ausformulierung ist es möglich, eine klare Aussage über die Erfüllung einzelner Leistungen zu treffen – und ebenfalls wichtig: die spätere Abnahme soll möglichst einfach und effizient durchgeführt werden können.